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4.7. Investitionen und allgemeiner Bereich

4.7.1. Investition (36)

 

Auch die Beschaffung von Repetierfaktoren fließt nicht unmittelbar in die Wertschöpfung ein. Weil ca. 80 % der zukünftigen Kosten durch die Investition festgelegt werden, hat eine sorgfältige Entscheidung und Auswahl mit Hilfe der Investitionsrechnung eine hohe Bedeutung. Dabei ist ein Investitionscontrolling zur Schaffung einer besseren Datenbasis für die Optimierung der Investitionsentscheidungen zu empfehlen. Bei Ersatzinvestitionen und Erweiterungsinvestitionen kann damit die Zukunft, in die sich eine Investition auswirken soll, relativ zuverlässig aus der Vergangenheit abgeleitet werden. Bei Rationalisierungsinvestitionen, bei denen häufig neue Technologien eingesetzt werden sollen, ist das weniger der Fall. Trotzdem wird man auch in diesen Entscheidungssituationen nicht auf Erfahrungswerte verzichten wollen. Schon in der Buchhaltung 2.0 dient das Anlagenreporting hierfür als Datenbasis.

Aus den Maschinenstammdaten kann das Alter und der Zustand der Maschinen abgelesen werden. (Pfeil 50) Aus diesen Daten ergibt sich eine Einschätzung zur Notwendigkeit von Erweiterungs- oder Ersatzinvestitionen. In dieser Funktion sollten in einem Investitions-Controlling auch Daten über den Zustand der Ausstattung, wahrscheinliche Wiederbeschaffungskosten sowie über ihre laufenden Kosten und Leistungen gesammelt werden. Die Beschaffungsmarktforschung sollte auch aktuelle Informationen für Investitionsgüter sammeln. (Pfeil 51) Bei Entscheidung für eine Investition die Beschaffungskette (Anfrage => Angebot => Auftrag) ausgelöst. (Pfeil 52) Die Kette wäre mit der Lieferung des Investitionsgutes und seiner Ingangsetzung abgeschlossen. (Pfeil 53)

Abb. 29: Investitionscontrolling

(Quelle: https://mueller-consulting.jimdo.com/forschung/hintergrund/technik/)


In der Buchhaltung 3.0 kann die Anlagenbuchhaltung damit zu einem komplexen Investitionscontrolling ausgebaut werden, das mit der Technik von 1494 nicht durchführbar wäre. In der Abb. 23 auf Seite 96 ist die Investitionstätigkeit als mit der Farbe des Rechtecks als Organisationsaufgabe beschrieben worden.

 

4.7.2. Abschreibung (37)


Die laufende Abnutzung ist als Abschreibung zu erfassen. Dabei soll einerseits für die Bilanzierung eine Periodisierung der Anschaffungskosten erfolgen. Andererseits soll über den Umsatzprozess die Substanzerhaltung organisiert werden, weshalb hier die aktuellen Wiederbeschaffungskosten eine geeignetere Grundlage sind. Auch die Einschätzung der Restnutzungsdauer kann sich im letzten Drittel der bei Anschaffung geschätzten Nutzungsdauer wegen neuer Erkenntnisse ändern. Auch die Abschreibungen können sich auf das Investitionscontrolling stützen.

Investitionsgüter nutzen sich durch den Gebrauch ab, was über Abschreibungen erfasst werden muss. (Pfeil 54) Ein Abschreibungsplan simuliert die Wertminderung für die zukünftige Nutzungsdauer. Steuerliche Abschreibungen können von der eigenen Einschätzung abweichen. Nach etwa 2/3 der planmäßigen Nutzungsdauer ist eine Neueinschätzung der Restnutzungsdauer sinnvoll. Die Abschreibungen gehen in die Herstellungskosten der Waren ein. (Pfeil 55)

In der Abb. 23 auf Seite 96 ist die Abschreibung als mit der Farbe des Rechtecks als Buchhaltungsaufgabe beschrieben worden. In der Abb. 24 auf Seite 97 wurden diese und die vorherige Aufgabe dem Modul „Investition und Finanzierung“ mit dem Buchstaben „J“. zugeordnet worden. Hierin wird das Investitionscontrolling (vgl. Abb. 29 auf Seite 135) um eine Übersicht der längerfristigen Finanzierungen erweitert, die sich ebenfalls durch laufende Tilgungen „abnutzen“.

 

4.7.3. Gemeinkosten (38)


Der Ressourcenverbrauch ist nicht auf die Wertschöpfungsstufen im engeren Sinne beschränkt. Es gibt auch einen allgemeinen Bereich, der nicht unmittelbar mit der Wertschöpfung verbunden ist, und der trotzdem Ressourcen verbraucht. Die hier erforderlichen Güter werden auch im Einkauf beschafft. Diese Kosten des allgemeinen Bereichs werden als Gemeinkosten bezeichnet. Mit der Identifizierung als Gemeinkosten wird die relevante Kostenstelle definiert. Eine Kostenträgerzuordnung ist im Normalfall nicht möglich. (Pfeil 56) Nur in Ausnahmefällen kann man sich vorstellen, dass typische Gemeinkosten einzelnen Aufträgen zugerechnet werden können. Häufiger gibt es typische Einzelkosten, die aus Effizienzgründen nicht einzeln erfasst werden. Dann spricht man von unechten Gemeinkosten. Der technische Fortschritt erlaubt aber inzwischen häufiger eine einfache Datenerfassung.

Eine differenzierte Ausgliederung der Kostenstellen im Gemeinkostenbereich kann sinnvoll sein, um die Kosten den dort ablaufenden Prozessen zuzurechnen. Es kann Produkte geben, die diese Prozesse mehr oder weniger stark in Anspruch nehmen. Wenn einige Kosten für nur eine begrenzte Anzahl von Produkten entstehen, dann müssen sie auch aus den Umsätzen dieser Produkte gedeckt werden. Wäre das nicht möglich, könnte die Aufgabe der entsprechenden Produkte und der Abbau der Kosten sinnvoll sein. Auch außerhalb solcher Extremsituationen sind Sparmaßnahmen bei den Gemeinkosten beliebte Maßnahmen zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit. Eine genaue Dokumentation der in den Gemeinkostenstellen entstehenden Kosten und der dort erfüllten Aufgaben kann die Diskussion versachlichen und fördert eine kontinuierliche Verbesserung der Wirtschaftlichkeit, was oft effektiver ist als spektakuläre Sparprogramme, die oft nur Investoren beruhigen sollen. 

4.7.4. Personalverwaltung (39)


Die Personalverwaltung erfüllt über die Koordination des Produktionsfaktors Arbeit eine Aufgabe in der Wertschöpfung. Hier wird die Lohnabrechnung durchgeführt und die Aktualisierung der Prozesse, z.B. wegen geänderter Rechtsvorschriften, organisiert. (Pfeil 57) Die Personalverwaltung pflegt auch die Arbeitnehmer-Stammdaten. (Pfeil 58) Für Urlaubs- und Krankheitszeiten wird in der Personalverwaltung eine Vertretung organisiert, damit die betrieblichen Funktionen nicht gravierend gestört werden. Die Koordination der Personalplanung wird hier durchgeführt, auch wenn die Einflussgrößen aus dem Wertschöpfungsprozess kommen.

Die Funktion der Personalverwaltung ist eng mit den übrigen Funktionen des Personalbereichs verbunden, die am Rahmen der Abb. 23 auf Seite 96 angeordnet sind. Die Personalverwaltung ist aber mit den laufenden Funktionen des Wertschöpfungsprozesses vernetzt, so dass sie schon hier genannt wird.