(die Präsidentin der Hochschule, an die ich vor über 24 Jahren zum Professor berufen wurde, hat mich wegen meiner Lockdown-kritischen Meinungsäußerungen mit Dienstanweisung vom 06.04.21 - Zugang am 08.04.21 - angewiesen alle Hinweise auf diese Hochschule von meiner Website zu entfernen. Als loyaler Beamter, der dienstlichen Anweisungen Folge leistet, komme ich dieser Anweisung natürlich nach.)

 

 

funktionieren Hochschulprüfungen wie Abgastests bei VW?

 

siehe auch

https://prof-dr-mueller.jimdo.com/noteninflation/funktionieren-hochschulprüfungen-wie-vw-abgastests/

 

Der Kern der VW-Abgastests war die Meinung: „Es kommt auf die Testergebnisse auf dem Prüfstand an; der Alltagsbetrieb ist nicht so wichtig.“ Die Masse der Studenten sieht das genauso. Ihnen geht es um gute Noten und nicht um das Rüstzeug, mit dem man später im Berufsleben bestehen kann. Auch die Politik schaut nur auf die PISA-Studien und andere internationale Vergleichszahlen. Die Politik ruft nach einer Steigerung der Zahlen von Hochschulabsolventen, die in anderen Ländern höher sind. Ob die wirklich gebraucht werden, weil Deutschland im Unterschied zu anderen Ländern mit der dualen Ausbildung einen sehr guten und breiten Mittelbau an beruflicher Qualifikation hat, interessiert die Politik nicht. Es geht um gute Zahlen und nicht um gute Ergebnisse!

  

Nach § 1 Abs. 3 Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz (HSchG) ist die Hochschule ????? eine Fachhochschule, auch wenn sie mit der Umbenennung plakatiert hatte, dass das „Fach“ gestrichen ist. Ob damit die fachliche Komponente oder sogar die Fachkompetenz gemeint war blieb für einen außenstehenden Betrachter offen. Was mit der Umbenennung bezweckt werden sollte ist nur schwer zu erkennen. Wollte man die Öffentlichkeit vielleicht täuschen und den falschen Eindruck erwecken, man wäre gar keine Fachhochschule?

  

Nach § 19 Abs. 5 HSchG sind in die Studiengänge der Fachhochschulen eine berufliche Ausbildung oder ein an deren Stelle tretendes berufliches Praktikum integriert. Sie werden durch einen Wechsel von Studien- und Praxisphasen gekennzeichnet. Man kann nicht den Eindruck gewinnen, als ob dieser gesetzliche Auftrag von der Fachbereichs- und der Hochschulleitung wirklich durchgesetzt wird. Das Praxismodul erscheint eher als Feigenblatt und lästige Pflichtübung denn als Kernkomponente des gesetzlichen Auftrags. (siehe auch unter „Der Ehrliche ist der Dumme!“ auf der Unterseite „Praxisprojekt“) Das Prinzip „mehr Schein als Sein“ ist also auch bei der Ausgestaltung des Praxismoduls im Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaft der FachHochschule ????? zu erkennen. VW ist wohl nur die Spitze des Eisbergs.

 

Für die Absicht der Hochschul- oder Fachbereichsleitung, den gesetzlichen Auftrag nicht umsetzen und ordnungsgemäße Praxismodule nur vortäuschen zu wollen, spricht auch eine andere Beobachtung. 

Bevor die jetzige Dekanin ihr Amt antrat war sie Studiengangleiterin. In dieser Eigenschaft hat sie massenhaft und ohne jede Rechtsgrundlage studentische Nebenjobs als Praktika anerkannt. Außerhalb des Hochschulbereichs erbrachte gleichwertige Leistungen konnten nach § 25 Abs. 3 HSchG anerkannt werden; Verfahren und Kriterien für die Anerkennung hätten aber in der Prüfungsordnung geregelt werden müssen. Auch die Gleichwertigkeit war nicht gegeben. Ein Praktikum ist der Ausbildung dienendes Arbeitsverhältnis, während der Studentenjob zum Geldverdienen betrieben wird. Bei einem Studentenjob wird man kurz eingearbeitet, erwirbt danach Routine und bringt in einem engen Bereich Leistung. Bei einem Praktikum soll ein breiter Überblick verschafft werden, ohne Routine zu entwickeln. Im Merkblatt stand trotz fehlender Regelung in der Prüfungsordnung, dass eine Werkstudententätigkeit in Ausnahmefällen als Praktikum anerkannt werden könne.

Nach dem Amtswechsel sagte ich dem neuen Studiengangleiter, dass es keine 98 % Ausnahmefälle geben könne. Der entgegnete. dass man die aber aktuell hätte. Darauf wurde vereinbart, dass für die Anerkennung von Werkstudententätigkeiten in Zukunft nicht mehr der Studiengangleiter, sondern der Betreuer zuständig wäre – damit musste er sich nicht die Hände schmutzig machen und ich bekam die undankbare Aufgabe, Recht und Gesetz durchzusetzen. Für Drecksarbeit war ich mir aber noch nie zu fein!
 

Vielleicht ist man bei VW erst durch das Vorbild der Hochschulen und die Erfahrungen aus dem Studium auf die Idee der Manipulation gekommen: Gute Zahlen lassen sich nicht nur durch eine bessere Qualität erreichen; viel einfacher ist der Weg über verwässerte Prüfungen. Viele Studenten lernen sowieso nur gezielt für die Klausur, beginnen damit frühestens 4 Wochen vor der Prüfung und haben den Stoff spätestens 6 Wochen danach wieder vergessen. (dies ist ein Eindruck und keine exakte Messung) Aber sie haben den Schein! Der Anspruch „Nicht für die Schule, sondern für das Leben lernen wir“ (vgl. auch https:// de.wikipedia.org/wiki/Non_vitae,_sed_scholae_discimus ) ist aus der Mode gekommen.

  

Was wäre gewesen, wenn sich einzelne Entwicklungsingenieure bei VW den Manipulationen verweigert hätten? Hat der Vorstandsvorsitzende nichts gewusst, oder wollte er nichts wissen? Was wäre gewesen, wenn sie sich vor der Aufdeckung des Skandals an den Vorstand gewandt hätten? Jeder Leser möge diese Fragen zunächst für sich selbst beantworten, sie dann auf Hochschulprüfungen übertragen und sich seinen Teil dazu denken! Ist Volkswagen nur die Spitze eines Eisbergs? Ist das Motto „gute Zahlen statt gute Ergebnisse“ weiter verbreitet als wir denken?

  

Es ist mir nach fast 24 Jahren an der umbenannten FH ????? inzwischen bekannt, dass die breite Mehrheit der Studenten gute Noten einer guten Ausbildung vorzieht. Bereits bei meinem eigenen Berufseintritt vor 34 Jahren waren die Studieninhalte in Buchhaltung und Kostenrechnung veraltet, und ich hatte mit einem enormen Praxisschock zu kämpfen. Mein Studienwissen war zu einem großen Teil unbrauchbar; aktuelle Inhalte fehlten. Ich stand vor der Wahl: schnell umlernen oder scheitern! Auch als ich in den folgenden 9 Jahren Hochschulabsolventen als Mitarbeiter gesucht habe, fehlte ihnen ein aktueller fachlicher Hintergrund. Aber was ist der Sinn eines Studiums, dessen Inhalte man sofort wieder vergessen sollte? Doch diese Einsicht kommt regelmäßig zu spät!

  

Ich habe nach meinem Berufseintritt analysiert, dass die Lehrenden mit den Laufbahnschritten Assistent – wissenschaftlicher Mitarbeiter – Dozent – Professor praktisch keinen Kontakt zur beruflichen Realität hatten und hauptsächlich das lehrten, was sie selbst im Studium gelernt haben, angereichert durch Inhalte einiger aktuellerer Publikationen. Wenn deren Verfasser aber auch aus dieser Kaste stammten, dann kann für die Praxisrelevanz der Inhalte dieser Publikationen nicht garantiert werden. Häufig wurden in kurzen Abständen Modethemen als „Säue durchs Dorf getrieben“, die in der Praxis nur selten angekommen sind.

  

Mit meiner Bewerbung auf eine Stellenausschreibung der damaligen Fachhochschule des Landes Rheinland-Pfalz vor über 25 Jahren habe ich die Erwartung verbunden, dass ich mit meiner 9jährigen Berufserfahrung im Finanz- und Rechnungswesen, zuletzt als Finance Manager in der deutschen Gruppe eines dänischen Konzerns, eine Lücke füllen könnte und mein Anliegen zur Berücksichtigung praxisrelevanter Ausbildungsinhalte erwünscht wäre. Ich musste aber erkennen, dass die von mir vor 34 Jahren erkannten Mängel in den Studieninhalten wohl nicht nur auf ein falsches Angebot, sondern auch auf fehlende Nachfrage zurückzuführen sind.

  

Z.B. fragte ich einmal in Kosten- und Leistungsrechnung zur Einleitung auf ein neues Thema nach Inhalt und Aufbau der Gewinn- und Verlustrechnung – ein Thema des ersten Semesters und eigentlich nur eine rhetorische Frage, die jeder Teilnehmer beantworten können müsste. Ich erhielt aber nur von einem Studenten eine Antwort (die übrigen Studenten wussten nach eigenen Angaben davon nichts), die prinzipiell auch umfassend war. Ich musste lediglich anmerken, dass 1985 mit dem BiRiLiG das HGB umfassend geändert wurde und der Student die „Kontenform“ der Gewinn- und Verlustrechnung beschrieben hatte, die gem. § 275 Abs. 1 HGB nach Ablauf einer Übergangsfrist seit 1987 nicht mehr zulässig ist. Nur dieser eine Student hat sich darüber empört, dass ihm im vorherigen Semester Inhalte vermittelt wurde, die seinerzeit schon mehr als 25 Jahre veraltet waren. Die übrigen Studenten haben sich nicht daran gestört.