Umweltbewusstsein ist in der heutigen Zeit eine wichtige Forderung an alle Mitglieder der Gesellschaft, auch an die Unternehmen. Ein sorgfältiger Umgang mit natürlichen Ressourcen wird positiv aufgenommen und Umweltsünder werden von den Medien schnell an den Pranger gestellt.
Deshalb ist nicht nur zum Zweck der Kosteneinsparung ein sorgsamer Umgang mit Energie und Wasser wichtig. Ihr Einsatz sollte der Logik der ABC- und XYZ-Analyse entzogen werden und grundsätzlich Beachtung finden. Energieeinsparungsmöglichkeiten sollten wegen ihrer positiven Wirkung auf das öffentliche Ansehen des Unternehmens auch dann realisiert werden, wenn die Amortisation der dafür nötigen Investitionen etwas länger dauert. Die Auswahl kostengünstiger Bezugsquellen ist wie bei anderen Gütern auch hier eine Aufgabe.
Mindestens ebenso kritisch wird die Erzeugung von Müll und Emissionen gesehen. So führt z.B. die Einleitung von Industrieabwässern in Flüsse auch dann zu Protesten, wenn diese ausreichend geklärt werden. Abfallvermeidung ist deshalb nicht nur eine Kostenfrage, sondern auch ein Imageproblem. Eine Missachtung der Entsorgungsaufgabe aus Kostengründen ist auch schon aus öffentlich-rechtlichen Gründen nicht möglich, weil für viele Substanzen Entsorgungsnachweise geführt werden müssen. Die Entsorgung kann als Dienstleistung von speziellen Entsorgungsunternehmen durchgeführt werden. Die rechtliche Verantwortung bleibt aber beim Erzeuger der Abfälle. Die Auswahl der Unternehmen muss deshalb zunächst nach Zuverlässigkeit und erst danach auf der Grundlage des günstigsten Angebots erfolgen. Weitere Informationen zu Nachweispflichten und -verfahren gibt es z.B. unter
und
https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/nachwv_2007/gesamt.pdf
Die Zuständigkeit für den Energieeinsatz und die Entsorgung liegt wegen der Auswahl der Bezugsquellen bzw. von Dienstleistern häufig bei der Beschaffung. Nennenswerte Energieeinsparungen oder Müllvermeidungen können aber hauptsächlich in der Produktion erzielt werden.