Wenn sich aus der Personalplanung ein Personalbedarf ergibt ist über die Personalbeschaffung nachzudenken. Hier ist eine Brücke vom Personalmarketing zur Integration der angeworbenen Arbeitnehmer im Rahmen der Personalentwicklung zu schlagen. Die Personalbeschaffung, auch Recruiting genannt, beschäftigt sich mit der Vorgehensweise zwischen diesen beiden Aufgaben, was C. Achouri mit folgender Grafik beschreibt:
Abb. 23: Recruiting-Cycle
(Quelle: C. Achouri, Recruiting und Placement – Methoden und Instrumente der Personalauswahl und -platzierung, 2. Auflage,
Wiesbaden 2010, S. 21)
1994 startete der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. mit einer Initiative, für die berufsbezogene Eignungsbeurteilung eine DIN-Norm zu schaffen. Im Juni 2002 wurde die DIN 33430 veröffentlicht. Sie hat das Ziel, wissenschaftlich fundierter Informationen zu berufsbezogenen Eignungsbeurteilungen zu verbreiten, ihre Qualität zu verbessern entsprechende Verfahren zu entwickeln. Konkret bezieht sich die DIN 33430 auf
die Planung von berufsbezogenen Eignungsbeurteilungen;
die Auswahl, Zusammenstellung, Durchführung und Auswertung von Verfahren sowie
auf die Interpretation der Verfahrensergebnisse und die Urteilsbildung. Außerdem formuliert sie
Anforderungen an die Qualifikation der an der Eignungsbeurteilung beteiligten Personen.
Die Anwendung der Norm ist freiwillig. Das Problem einer normierten Vorgehensweise könnte sein, dass die Bewerber vor Allem bei oneline-Bewerbungen mit vorgegebenen Bewerbungsformularen nicht
mehr als Menschen wahrgenommen werden und ihre Individualität nicht mehr erkannt wird. (zu diesem Gedanken vergleiche: Vince Ebert, Querdenker unerwünscht!, 19.06.2015, in: http://www.absatzwirtschaft.de/querdenker-unerwuenscht-57445/)