1.3. Betrieb und Unternehmen

 

In der BWL wird immer wieder zwischen den Begriffen Betrieb und Unternehmen gewechselt. Die Abgrenzung ist nicht immer scharf und es kann der Eindruck entstehen, dass das Gleiche gemeint ist. In der praktischen Bedeutung beschränkt sich die Unterscheidung oft auch nur auf Nuancen.

  

Unter einem Betrieb versteht man wirtschaftliche-technische Einheit, in der betriebliche Leistung erbracht wird. Das Unternehmen ist dagegen die rechtlich-organisatorische Einheit. Ein Unternehmen hat häufig mehrere Betriebe; steuerrechtlich spricht man von Betriebsstätten. Seltener ist, dass ein Betrieb auf mehrere Unternehmen aufgespalten wird, z.B. wenn in einem Konzern ein Unternehmen die Technik bereitstellt und sie an ein anderes Unternehmen im Konzern verpachtet.

 

Wenn die Worte bewusst gewählt werden, soll mit „Betrieb“ die Betonung auf die Erstellung der betrieblichen Leistung gesetzt werden, während „Unternehmen“ eher eine abstraktere Ebene ausdrücken will. So betrifft z.B. Einkauf und Verkauf den Betrieb, während die Finanzströme auf der Unternehmensebene stattfinden. Tendenziell kann man die unterstützenden Funktionen lt. Abb. 1 häufiger dem Unternehmen zuordnen als bei den Funktionen in der Wertschöpfungskette.