4.1.1. konstitutive Entscheidungen

4.1.1.1. Wahl der Rechtsform

4.1.1.2. Unterschriften und Vertretung

4.1.1.3. Wahl des Standortes

  

Standortfaktoren sind Bedingungen, die sich positiv oder negativ auf die Entwicklung eines Betriebs auswirken. Jedes Unternehmen wählt seinen Standort zunächst so, dass es von den potentiellen Kunden gefunden wird. Im Einzelhandel und in der Gastronomie wird danach unterschieden, ob man Laufkundschaft ansprechen will und auf eine gute Lage angewiesen ist, oder ob sie über die Kommunikationspolitik angesprochen geplant in das Geschäft können; dann sind ausreichend Parkplätze erforderlich. Bei Dienstleistungen muss gefragt werden, ob der Dienstleister zum Kunden oder der Kunde zum Dienstleister kommt. Bei Online-Dienstleistungen ist der Standort für die Kundenkontakte von geringerer Bedeutung.

  

Sehr komplex sind die Standortfaktoren für große Industriebetriebe. Hierfür wird in der Literatur eine fast ausschweigende Auflistung vorgenommen, wofür die folgende Abbildung ein Beispiel ist:

  

Abb. 48: Standortfaktoren

(Quelle: Springer Gabler Verlag (Herausgeber), Gabler Wirtschaftslexikon, Stichwort: Standortfaktoren, online im Internet: http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/5808/35/Archiv/5808/standortfaktoren-v10.html, Abruf 28.06.16)

  

Kleine und mittelgroße Unternehmen sind in ihrer Standortwahl eher eingeschränkt, weil sie stark mit der Region verbunden und die Eigentümer selten mobil sind. 

 

4.1.1.4. Aufbauorganisation

 

Mit der Aufbauorganisation wird der hierarchische Aufbau des Unternehmens festgelegt. Hier müssen folgende Begriffe unterschieden werden:

 

Aufgabe:           Ein wiederkehrender Teil der betrieblichen Leistung.

Stelle:                Eine Summe von Aufgaben, die eine Person (Stelleninhaber) erledigen soll.

Kostenstelle: Eine Summe von Aufgaben, die der gleichen Funktion in der betrieblichen Leistungserstellung zuzuordnen ist. Ein  Stelleninhaber kann verschiedenen Kostenstellen zugeordnet sein.

Abteilung:       Eine Summe von Stellen, die eine gemeinsame Organisationseinheit bilden.

 

Die Aufbauorganisation wird auch im Reponsibility Reporting abgebildet. Sie kann dem Verrichtungsprinzip (Unterscheidung nach der Art der Tätigkeit) oder dem Objektprinzip folgen. Das Objektprinzip kann sich wiederum an Produkten oder Verkaufsgebieten orientieren. Wenn Objekt- und Verrichtungsprinzip verbunden werden spricht man von einer Matrixorgansation. Das bedeutet, dass ein Abteilungsleiter zwei Vorgesetzte hat. Dafür müssen die Zuständigkeiten klar definiert werden. Mögliche Konkurrenzen, z.B. welche Produkte bei Engpässen vorrangig produziert werden sollen, erfordern klare Verhaltensmuster.