3.7. Rechnungswesen
3.7.1. Buchhaltung, Statistik, Zahlungsverkehr
3.7.2. Konzernrechnungswesen
3.7.3. Investor Relations + IFRS
3.7.4. Bilanzierung nach HGB
3.7.5. Steuererklärungen und -anmeldungen
3.7.6. Reporting
3.7.7. Unternehmensplanung
3.7.8. Kosten- und Leistungsrechnung
3.7.9. Finanzplanung und Finanzierung
Besonders wenn man in der Unternehmensführung der Controlling-Philosophie folgt ist das Rechnungswesen als Informationslieferant von zentraler Bedeutung. Bei einer anderen Betrachtungsweise wird es häufig als lästige Bürokratie angesehen. Es wird zwischen internem (für die Unternehmensführung) und externem (für Behörden und Kapitalgeber) Rechnungswesen unterschieden. Dabei ist zusätzlich festzustellen, dass das externe Rechnungswesen wegen der Vergleichbarkeit mit anderen Unternehmen allgemeingültigen Regelwerken folgen muss, während das interne Rechnungswesen von Unternehmen selbst geregelt werden kann. Das externe Rechnungswesen ist immer periodenorientiert, während intern sowohl Perioden als auch Objekte (Produkte oder Projekte bzw. Kunden oder Verkaufsgebieten) gesteuert werden sollen. Das interne Rechnungswesen ist an der Wertschöpfung orientiert, während im externen Rechnungswesen die Abschlüsse nach HGB und die Steuerberechnung mehr an Zahlungen der Vergangenheit oder der Zukunft orientiert sind. Danach können die folgenden 4 verschiedene Auswertungszwecke unterschieden werden, die dann auch in verschiedenen Datenbeständen gepflegt werden sollten:
Abb. 29: Datenbestände im Rechnungswesen
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(Quelle: W. Müller, Cost Accounting, Norderstedt 2012, S. 3)
Die gemeinsame Datenquelle sind die Buchhaltung (Erfassung von Beträgen) und die Statistik (Erfassung von Mengeneinheiten). Besonders im internen Rechnungswesen sind auch Mengen und nicht nur Beträge wichtig. In Konzernen müssen alle von der Muttergesellschaft beherrschten Unternehmen zu einem Konzernabschluss ztusammengeführt (konsolidiert) werden. Bei kapitalmarktorientierten Konzernmüttern müssen diese Konzernabschlüsse nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt werden. Dann sind die IFRS auch im internen Rechnungswesen die Corporate Finanial Language. Dagegen müssen die Steuererklärungen nationalen Regeln folgen. In Deutschland ist wegen der in § 5 EStG geregelten Maßgeblichkeit der Handels-bilanz für die Steuerbilanz auch der Abschluss nach HGB nicht zu vernachlässigen, auch wenn er bei kapitalmarktorientierten Unternehmen nur in drei Expemplaren (Handelsregister, Finanzamt, eigene Unterlagen) benötigt werden. Diese Verknüpfungen beschreibt auch folgende Grafik:
Abb. 30: Datenfluss im Rechnungswesen
(Quelle: W. Müller, Cost Accounting, Norderstedt 2012, S. 4)