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Der Darstellung von Geldflüssen wurde im System von 1494 keine besondere Bedeutung beigemessen. Eine Darstellung der Cashflows war deshalb nicht vorgesehen. In den angelsächsisch geprägten
Ländern wurde hierauf Wert gelegt. Neben Vermögen, Kapital und Erfolg sollen auch die Zahlungen dargestellt werden, die grob der operativen Tätigkeit, der Investitionstätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit zugeordnet werden. Untergliederungen sind sinnvoll.
Wenn man die Cashflows beobachten will, können dafür die Geldbestände in Unterkonten erfasst werden, um einen unmittelbar an den erfolgten Zahlungen gemessenen (originären) Cashflow nach der
direkten (der Lebenswirklichkeit entsprechenden) Methode zu erfassen. IAS 7.19 empfiehlt die direkte Methode, bei der die Zahlungseingänge aus dem Verkauf von Gütern und der Erbringung von
Dienstleistungen, Zahlungseingänge aus Nutzungsentgelten, Honoraren, Provisionen und anderen Erträgen, Auszahlungen an Lieferanten für Güter und Dienstleistungen, Auszahlungen an und für
Beschäftigte, Zahlungen und Erstattungen von Ertragsteuern und andere im operativen Cashflow dargestellt werden sollen. Es können Unterkonten für die Anfangsbestände sowie diese Zahlungsströme
gebildet werden, die am Ende des Jahres auf ein Konto für den Endbestand umgebucht werden können. Die tägliche Arbeit würde dadurch aber erschwert, weil ein Abgleich zwischen den Beständen lt.
Buchhaltung und den tatsächlichen Geldbeständen sehr umfangreich wird. Mit EDV-Unterstützung könnte dies aber organisiert werden.
Eine Kostenrechnung wurde zwar schon vom Handelshaus Fugger im 16. Jh. geführt, die Techniken wurden aber erst nach der Industrialisierung entwickelt. Das Problem der Buchhaltung 1.0 ist seine
eindimensionale Darstellung. Bei der Verbuchung auf Konten muss man sich für ein Gliederungskriterium entscheiden. Bei der Kostenrechnung geht es aber um den gesamten Wertschöpfungsprozess, der
sich vom Input über die Produktion zum Output spannt und damit diese drei Dimensionen darstellen muss.
Ein Betriebsabrechnungsbogen realisiert zwei Dimensionen, indem die Kostenarten (Input) in einer Tabelle gleichzeitig Kostenstellen (Orte der Wertschöpfung = Produktion) zugeordnet werden. Die
dritte Dimension kann mit einem BAB II und einer Zuordnung von Kostenstellen zu Kostenträgern (Output) geschaffen werden. Bei dieser tabellarischen Lösung wurde in der Buchhaltung 1.0 die Konten
nachträglich manuell ausgewertet und die zweite Dimension (Kostenstelle) ergänzt.
Eine Kostenrechnung auf besonderen Konten sollte dagegen eine sofortige Verbuchung von Kostenstellen oder Kostenträgern ermöglichen und damit genauer sein. Mit dem Konzept einer Kostenrechnung
auf Konten wurden Einzelkosten, die den Produkten unmittelbar zugerechnet werden konnten, auf Kostenträgerkonten und die Gemeinkosten, die man nur Abteilungen zurechnen konnte, auf
Kostenstellenkonten verbucht. Dann sollten die Kostenstellenkonten über die Kostenträgerkonten verteilt und dann über ein Betriebsergebniskonto abgeschlossen werden.
Diese Art der Kostenrechnung und der Ermittlung der Ergebnisse pro Kostenträger war mit unverhältnismäßig hohen Aufwendungen verbunden. Der Vorteil, dass eine sofortige Buchung der Kostenstellen
erfolgte, war dagegen gering. Es ist nachvollziehbar, warum diese Technik von den Unternehmen gar nicht, oder nicht sehr lange praktiziert wurde. Trotzdem sind einige Begriffe dieser Technik
(z.B. Betriebsergebniskonto) noch immer in den Lehrbüchern zu finden, obwohl ihre Autoren die alte Methode vielleicht gar nicht mehr kennen.
Die Unterscheidung zwischen rechtlicher und wirtschaftlicher Einheit hatte zur Zeit von Paccioli kein Bedeutung. Erst mit der Industrialisierung und der Entstehung der Aktiengesellschaften
entstanden auch wirtschaftlich abhängige Unternehmen, deren Aktienmehrheiten von anderen Unternehmen gehalten wurden. Erste Wirtschaftsimperien entstanden.
Ein Konzern ist eine Gruppe rechtlich selbständiger Unternehmen, die unter einer gemeinsamen Leitung einer Obergesellschaft stehen. Die Buchführung wird von den einzelnen Unternehmen organisiert.
Die Leitung des Konzerns und auch die Öffentlichkeit haben aber ein Interesse daran, auch die Unternehmensgruppe als wirtschaftliche Einheit zu kontrollieren. Dafür wurden zusätzlich zu den
Einzelabschlüssen der rechtlich selbständigen Unternehmen Konzernabschlüsse für die Unternehmensgruppen entwickelt. In ihnen wird die Gruppe so dargestellt, als ob sie ein rechtlich einheitliches
Unternehmen wäre.
Besonders bei internationalen Konzernen kann es dabei unterschiedliche Probleme geben. Beträge in anderen Währungen müssen umgerechnet werden und die Buchführung der verschiedenen Länder kann mit
verschiedenen gesetzlichen Grundlagen unterschiedlich organisiert sein.
Abb. 7: Konzernkonsolidierung
Quelle: D. Baukmann / U. Mandeler, International Accounting Standards:
IAS und HGB im Konzernabschluß, 2. Aufl., München / Wien 1998, S. 18
Dann muss also jedes Konzernunternehmen zunächst einen Abschluss auf der Grundlage der Regeln der Muttergesellschaft aufstellen. Das ist nicht sehr einfach, wenn die Buchhaltung weiter nach den
eigenen Regeln aufgebaut. Die einheitlichen Abschlüsse nach den Regeln der Muttergesellschaft werden als Handelsbilanz II bezeichnet.
Danach werden die Handelsbilanzen II der gesamten Unternehmensgruppe zur Summenbilanz zusammengerechnet. Hierin sind aber auch Vorgänge enthalten, die zwischen den Konzernunternehmen
stattgefunden haben und die es in einem einheitlichen Unternehmen nicht gegeben hätte. Auch bilanziert die Obergesellschaft die Beteiligungen an den Konzernunternehmen, die es in einem
einheitlichen Unternehmen nicht geben würde. Auch das Eigenkapital der Konzernunternehmen ist in der Summenbilanz enthalten; in einem einheitlichen Unternehmen würde es dies aber nicht geben.
Diese Herauslösung interner Vorgänge aus den Zahlen der Unternehmensgruppe nennt man Konzernkonsolidierung.
Die Konzernkonsolidierung ist in der Buchhaltung 1.0 tabellarisch zu organisieren. Eine Konzernbuchhaltung ist nicht vorgesehen.