Männer und insbesondere alleinerziehende Väter werden in unserem Land wie der letzte Dreck behandelt!
Wegen der persönlichen Betroffenheit soll in diesem Text ausnahmsweise die Ich-Form verwendet werden.
Ich bin alleinerziehender Vater von drei Kinder; alle leben bei mir. Mit der Mutter meiner jüngsten Tochter, mit der ich nicht verheiratet war, habe ich das gemeinsame Sorgerecht
vereinbart. In einem Vergleich vor dem Familiengericht wurde festgelegt, dass das Kind bei mir lebt. Weihnachten 2018 sollte meine Tochter bei der Mutter verbringen. Im Januar 2019 wurde
sie aber nicht zu mir zurückgebracht. Die Mutter hatte ihre Arbeit und ihre Wohnung verloren und hat meine Tochter in ein Frauenhaus entführt, wo ihr Unterschlupf gewährt wurde, obwohl
sie kein Opfer von häuslicher Gewalt war. Vermutlich wollte sie sich als Mutter mit Kind eine Hilfe erschleichen, die sie als alleinstehende obdachlose Frau nicht bekommen hätte. Sollte
man nicht auch solche Fälle als Kindesmissbrauch bezeichnen? Aber diese Taten begehen ja angeblich nur Männer. Der Aufenthalt meines Kindes wurde dann 3 Monate vor mir geheim
gehalten.
Sofort nachdem mir mein Kind entzogen wurde, habe ich bei der Polizei Strafanzeige wegen Entziehung Minderjähriger erstattet. Es wurde aber nicht ermittelt. Dann hätte man schließlich
gegen die Mitarbeiterinnen des Frauenhauses wegen Beihilfe ermitteln müssen. Frauenhäuser sind aber rechtfreie Räume. Niemand in der deutschen Bürokratie wagt gegen diese Einrichtungen
vorzugehen, weil er sich dann den geballten Hass der männerfeindlichen Frauengruppen zuziehen würde, die nicht nur in Familiengerichten und Jugendämtern bestens vernetzt sind. Also hat
die Staatsanwaltschaft das Verfahren nach einer Schamfrist eingestellt.
Wären die Geschlechterrollen umgekehrt verteilt gewesen, hätte also ein männlicher Hartz-IV-Empfänger sein Kind nach Weihnachten nicht zu einer Karriere-Frau als Mutter zurück gebracht,
die Polizei wäre noch am gleichen Tag mit mehreren Beamten und vorgehalter Waffe angerückt, um das Kind zur Mutter zu bringen. Ein Vater wird aber von dem feministisch durchsetzten
Staatsapparat alleingelassen, von ihm belogen und betrogen.
Obwohl beim gemeinsamen Sorgerecht beide Elternteile einen Wohnungswechsel und einem Schulwechsel zustimmen müssen, konnte die Mutter meiner Tochter ihren Wohnsitz bei mir abmelden und in
der anderen Stadt mit Wohnung im Frauenhaus anmelden. Auch wurde sie problemlos von den Schulen umgemeldet. Als ich in der bisherigen Schule fragte, ob man etwas von meiner Tochter gehört
hatte, wurde ich angelogen. Man sagte mir, dass sie unentschuldigt fehlen würde und die Schule keine Informationen hätte. Von der neuen Schule erhielt ich als sorgeberechtigte Vater, bei
dem mein Kind nach dem Vergleich vor dem Familiengericht wohnen sollte, keine Informationen.
Es war dann schon eine Überraschung, dass das von mir angerufene Familiengericht mir das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen hat und dafür auf 10 Seiten dezidiert darlegte,
warum das Kind bei mir in einem ausreichend großen Haus, in der gewohnten Umgebung, ohne finanzielle Sorgen, mit den Halb-Geschwistern und den Haustieren und mit meiner Förderung
bezüglich der Schule die bessere Perspektive hatte als bei einer Mutter in einer Notunterkunft, die ihr Leben die letzten Jahre nie richtig organisieren konnte. Diese Argumente waren
natürlich für jeden normal-denkenden Menschen offensichtlich, aber für die mit Prozesskostenhilfe bezahlte und vom Frauenhaus vermittelte Anwältin zählte keine Logik und kein Gesetz,
sondern nur Frauenpower. Hiergegen musste sich der Richter (zu meinem Glück keine feministische Richterin) absichern.
Allerdings bekam ich meine Tochter auch nach der Zustellung des Beschlusses nicht zurück. Weil sie sich in einer anderen Stadt befand, musste ich nun einen beim dortigen Familiengericht
einen Antrag auf Herausgabe des Kindes stellen. Gleichzeitig legte die Mutter beim Oberlandesgerichts Beschwerde gegen den Beschluss ein, wieder auf Staatskosten. Obwohl für den
Herausgabeantrag eine Richterin zuständig war, war sie zu meinem Glück nicht männerfeinlich. In einem ersten Anhörungstermin stellte sie klar, dass sie an den Beschluss des
Familiengerichts gebunden sei. Vor einer Entscheidung müsse sie aber meine Tochter anhören, die schon sehr stark von der Mutter beeinflusst war. Es wurde aber vorläufig beschlossen, dass
das Kind die Osterferien bei mir verbringen solle. Für den ersten Tag nach den Ferien wurde ein zweiter Termin angesetzt, zu dem ich mit meiner Tochter erscheinen solle.
Allerdings war das Oberlandesgericht männerfeindlich eingestellt, obwohl der Senat mit zwei Männern (nach der Definition von Annegret Kramp-Karrenbauer – siehe Startseite – vielleicht
auch drittes Geschlecht) und einer Frau besetzt war. In den Osterferien hat es eine einstweilige Anordnung erlassen, nach der die Entscheidung des Familiengerichts ausgesetzt wurde und
meine Tochter vorläufig bei der Mutter bleiben solle. Dies wurde damit begründet, dass das nicht nochmals die Schule wechseln solle. In der Begründung der Beschwerde hatte sich die Mutter
allerdings bereit erklärt, sich eine Wohnung in meiner Stadt zu suchen, damit ein gleichzeitiger Umgang mit beiden Elternteilen in einem sog. Wechselmodell möglich werde. Dann wäre es
aber sowieso wieder zu einem Schulwechsel gekommen. Das war dann auch der Grund, warum ich mich beim Herausgabeverfahren durchsetzen konnte. Nach dem früheren Vergleich sollte das Kind
sowieso bei mir leben. Der war noch inkraft. Und das Kind befand sich bei mir; die Mutter hätte jetzt also bei dem Familiengericht in meiner Stadt, vor dem sie verloren hatte, die
Herausgabe beantragen müssen. Die Mutter akzeptierte dann zur Vermeidung einer Entscheidung der Richterin, die meinem Antrag stattgegeben hätte, einen Vergleich. Danach erklärte sie sich
damit einverstanden, dass meine Tochter bis zur Entscheidung des Oberlandesgerichts bei mir wohnt und sie erhielt im Gegenzug ein großzügiges Umgangsrecht, wonach meine Tochter an jedem
Wochenende bei der Mutter ist.
Damit war aber kein Friede eingekehrt. Eines Tages maniplierte sie meine Tochter, dass sie bei der Polizei aussagen sollte, ich hätte sie geschlagen. In Wirklichkeit hatte ich sie in
einer Gefahrensituation weggeschubst, um sie zu schützen. Dabei verletzte sie sich leicht. Ich wurde von der Polizei vorgeladen und erhielt Besuch vom Jugendamt. Dabei – ohne
Beeinflussung durch die Mutter – kehrte meine Tochter zur Wahrheit zurück. Auch sonst nahm es die Mutter mit der Wahrheit nicht so genau. In der Beschwerde fügte die Anwältin des
Frauenhauses eine eidesstattliche Versicherung der Kindesmutter bei, die teilweise leicht zu widerlegen war. So wurde behauptet, ich würde immer den ganzen Tag arbeiten und könne mich
nicht um meine Tochter kümmern. Dabei habe ich als Professor sehr gute Möglichkeiten zur freien Zeiteinteilung und zur Vereinbarung von Kind und Beruf. Ich konnte dann meine notwendigen
Anwesenheitszeiten an der Hochschule durch den Vorlesungsplan belegen, wonach ich nur an 15 Tagen im Jahr meine Tochter nicht rechtzeitig vom Kindergarten und später von der
Nachmittagsbetreuung der Schule abholen konnte, was dann meine großen Kinder übernahmen. Das konnte das Personal auch bestätigen. Trotzdem hatte die falsche eidesstattliche Versicherung,
strafbar nach § 156 StGB, für die Kindesmutter keine strafrechtlichen Konequenzen. Dann hätte man ja auch fragen müssen, ob sie von der Anwältin des Frauenhauses dazu angestiftet wurde.
Dieses Thema hatten wir schon!
Erst Mitte August – meine Tochter war seit drei Monten wieder in ihrem Zuhause – kam es zu der Verhandlung vor dem Oberlandesgericht. Die Mutter meiner Tochter musst das Frauenhaus
inzwischen verlassen und hatte eine Wohnung (1 Zimmer, Küche, Bad) in einer ganz anderen Stadt gefunden – Wechselmodell war nicht! Sie hatte auch wieder eine Arbeit und konnte sich ohne
Betreuungsplatz nicht um meine Tochter kümmern. So hatte sie natürlich keine Chance.
Trotzdem kam es vor dem männerfeindlichen OLG zu einem sehr seltsmamen Ende, das ein normaler Mensch (= Nichtjurist; Juristen können bei dieser Denkweise nicht mehr normal sein!) nicht
verstehen kann - die Zurückweisung der Beschwerde wäre logisch gewesen. Die Mutter erklärte sich damit einverstanden, dass meine Tochter bei mir wohnt. Das hatte sie schon drei Jahre
zuvor getan, und sich dann nicht daran gehalten. Darauf erklärte der vorsitzende Richter, dass mein Antrag auf Erteilung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts unzulässig sei, weil
wir uns ja jetzt über den Aufenthalt des Kindes einig seien. Wenn ich meinen Antrag gegenüber dem Familiengericht nicht freiwillig zurückziehen würde, müsse man der Beschwerde stattgeben
und ich hätte die ganzen Gerichts- und Anwaltskosten zu tragen. Diese Aussage hatte für mich eine starke Ähnlichkeit mit Folter. Die Hexen im Mittelalter hatten ja damals auch freiwillig
gestanden, dass sie mit dem Teufel Sex gehabt hätten! Also sind wir wieder beim gemeinsamen Aufenthaltsbestimmungsrecht!
Jeder Leser kann sich nun fragen: Wie wäre die Geschichte verlaufen, wenn die Mutter eine Karriere-Frau, und der Vater ein Looser gewesen wäre? Er hätte sein Kind nach einer
vergleichbaren Aktion wahrscheinlich nie wieder gesehen.
Für mich ist die Welt noch lange nicht in Ordnung. Meine Tochter hat in den 4 Monaten im Frauenhaus in der Schule den Anschluss verloren; das Frauenhaus und damit auch die andere Schule
müssen in einem sozialen Brennpunkt gelegen haben. Der Mutter war es sofort gelungen, das Kindergeld für meine von ihr entführte Tochter zu bekommen, auch ohne meine Zustimmung. Mein
Antrag auf Kindergeld wurde aber von einer wahrscheinlich feministisch eingestellten Mitarbeiterin der Familienkasse abgelehnt, weil die Mutter dem Antrag nicht zugestimmt hat. Dagegen
musste ich vor dem Finanzgericht klagen, und das dauert. Meinem Antrag auf Berichtigung des Melderegisters wurde aber schon nach 3 Monaten Diskussion mit der Behörde entsprochen. Jetzt
habe ich auch eine Haushaltsbescheinigung für das Kindergeld, dass meine Tochter durchgehend ihren Hauptwohnsitz bei mir hatte und auch jetzt hat. Ich hoffe, dass es hilft. Bei diesem
männerfeindlichen Staat rechne ich aber auch in dieser Sache noch mit bösen Überraschungen.
Wahrscheinlich sollte man jedem Vater, der von der Mutter seines Kindes getrennt ist, empfehlen, Unterhalt zu zahlen und das Kind aus seinem Leben zu streichen. Dann spart man sich
gemeinsame Urlaube, Weihnachts- und Geburtstagsgeschenke und kommt dann finanziell mit einem blauen Auge davon. Bei einem Wechselmodell hätte man trotzdem die finanzielle Belastung, und
würde zusätzlich noch zeitlich und emotionalvon seinem Kind in Anspruch genommen. Gedankt würde es einem von Niemandem. Den ganzen Stress mit den männerfeindlichen Frauengruppen in
Jugendämtern und Familiengerichten sowie mit der Mutter kann man sich dann auf jeden Fall sparen. Dann betätigt man zwar die feminstischen Vorurteile von den bösen Vätern, die nur ihren
Spaß wollten und dann die bedauernswerten Frauen sitzenlassen. Aber um genau dieses Vorurteil zu bestätigen kämpft der feministisch durchsetzte Staatsapparat dafür, alleinstehenden Vätern
die Lust an ihrer Vaterrolle auszutreiben. Und am Ende sitzt der Staat am längeren Hebel. Es wir ihm gelingen!